KIRCHGELD 2023
Kath. Kirchenstiftungen: Frammersbach, Habichsthal, Krommenthal, Neuhütten, Partenstein und Wiesthal
Pfarrer Michael Schmitt und Past.ref. Regina Krämer Kirchberg 10 97833 Frammersbach
Liebe Mitchristen in den Gemeinden, liebe Schwestern und Brüder, Danke, dass es Sie gibt.
Wir wollen auch in die Zukunft schauen und etwas tun …
Als Kirchenverwaltungen wollen wir das Beste für die Kirchen unserer Gemeinden tun, deshalb bitten wir Sie um das Kirchgeld.
Mit ihrem Beitrag, der in der Pfarrei / Gemeinde bleibt, werden die laufenden Kosten unserer Kirche und des Gemeindelebens finanziert, z.B. Strom, Glocken, Heizung, Pfarrheim, Pfarrbrief, Küsterinnen, Organisten, … Energiekosten (Pfarrhaus), Blumenschmuck, Ministranten- und Seniorenarbeit usw.“
Das Kirchgeld deckt zwar bei weitem nicht unsere Kosten, aber es ist eine für uns wichtige Einnahmequelle und “jeder Tropfen” zählt!
Bitte lassen Sie uns viele Tropfen zukommen.
Bei dieser Gelegenheit sei auch allen herzlich gedankt, die im vergangenen Jahr Spenden für kirchliche Zwecke gegeben oder unsere Kirchengemeinde durch Ihre Mitarbeit in Frammersbach tatkräftig unterstützt haben. Ohne diese wäre die Seelsorge nicht möglich.
Ich persönlich, ihr Pfarrer Michael Schmitt, hoffe auf eine gute gemeinsame Zeit 2024. PACE e Bene
Bleiben Sie und ihre Lieben gesund, behütet und gesegnet.
Vergelt’s Gott und vielen herzlichen Dank !
Zum besseren Verständnis noch einige Erläuterungen über Sinn und Zweck des Kirchgeldes:
Was ist das Kirchgeld?
Das Kirchgeld ist ein Teil der Kirchensteuer, das in Bayern – ergänzend zur Kirchensteuer – von den Kirchengemeinden erhoben wird. Dafür beträgt in Bayern – im Gegensatz zu den übrigen Bundesländern – die Kirchensteuer nur 8 % statt 9 bzw. 10 % der Lohnsteuer.
Wofür ist das Kirchgeld?
Mit dem Kirchgeld unterstützen Sie Ihre Pfarrgemeinde. Denn das Kirchgeld bleibt in der Gemeinde.
Und die Ausgaben einer Pfarrgemeinde sind vielfältig. Allein die Unterhaltungskosten an den Gebäuden erfordern Jahr für Jahr entsprechende Gelder.
Wer soll das Kirchgeld bezahlen?
Kirchgeldpflichtig sind alle über 18 Jahre alten Angehörigen der katholischen Kirche mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Bezirk der kath. Kirchengemeinde, wenn sie eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, von mehr als jährlich 6.000 € haben.
Wie viel Kirchgeld ist zu zahlen?
Wir meinen, dass dies jeder für sich zu entscheiden hat. Viele werden jedoch fragen: Wie viel Kirchgeld soll es denn sein? Als Hilfe für eine Selbsteinschätzung und als Orientierung kann nachfolgende Staffelung dienen. Nach oben sind natürlich keine Grenzen gesetzt:
Bei jährlichen Einkünften jährliches Kirchgeld:
des Kirchgeldpflichtigen:
bis 6.000 € frei
von 6.001 € bis 10.000 € 2,50 €
von 10.001 € bis 12.000 € 5,00 €
von 12.001 € bis 14.000 € 7,50 €
von 14.001 € bis 16.000 € 10,00 €
von 16.001 € bis 18.000 € 12,50 €
ab 18.001 € 15,00 €
Wie ist das Kirchgeld zu zahlen?
Per Online-Überweisung auf das Konto der jeweilige kath. Kirchenstiftung:
Per Überweisung auf das Konto der jeweiligen Kath. Kirchenstiftung:
Kath. Kirchenstiftung Frammersbach
Raiffeisenbank Main-Spessart eG.
IBAN: DE78 7906 9150 0008 9369 27
BIC GENODEF1GEM
Kath. Kirchenstiftung Habichsthal
Raiffeisenbank Main-Spessart eG
IBAN: DE18 7906 9150 0006 7403 75
Kath. Kirchenstiftung Herz Jesu Krommenthal
Sparkasse Mainfranken Würzburg
IBAN: DE44 7905 0000 0043 2027 61
Kath. Kirchenstiftung Neuhütten
Raiffeisenbank Main-Spessart
IBAN: DE10 7906 9150 0006 2011 99
Kath. Kirchenstiftung St. Joh. d. Täufer Partenstein
Sparkasse Mainfranken Würzburg
IBAN: DE33 7905 0000 0046 2094 74
Kath. Kirchenstiftung Wiesthal
Raiffeisenbank Main-Spessart
IBAN: DE06 7906 9150 0006 8031 56
durch manuelle Überweisung. Sie können aber auch Ihr Kirchgeld „bar“ bezahlen z.B. in einem Umschlag in die Kollekte oder nach dem Gottesdienst in der Sakristei abgeben oder im Pfarrbüro während der Öffnungszeiten (siehe Gottesdienstordnung oder Homepage) vorbei bringen. (Bitte geben Sie jeweils Name u. Straße an.) Die Kirchgeldzahlung wird, wie die Kirchenlohn- und Kircheneinkommensteuer, vom Finanzamt in unbeschränkter Höhe bei den steuermindernden Sonderausgaben anerkannt. Kontoauszug bzw. Einzahlungsbeleg dienen zur Vorlage beim Finanzamt.
Die Satzungen für die Erhebung eines gestaffelten Kirchgeldes der einzelnen Kirchengemeinden sind auf der Homepage zu finden. Weitere Informationen finden zu Kirche und Finanzen im Internet unter:
www.finanzen.bistum-wuerzburg.de https://www.dbk.de/themen/kirche-und-geld/kirchensteuer
(Die Satzungen zur Erhebung eines gestaffelten Kirchgeldes
aller Pfarreien der PG Effata im Spessart finden Sie unter
Aktuelles/Satzung zur Erhebung eines gestafftelten Kirchgeldes)