Satzung Partenstein

Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes d. T. Partentstein erlässt gemäß Beschluss der kath. Kirchenverwaltung vom 15.10.2021 und der Genehmigung des Bischöflichen

Ordinariates Würzburg, aufgrund der Art. 23 – 25 der Ordnung über die Erhebung von Kirchensteuern in den bayerischen (Erz-)Diözesen (DKirchStO, WDBl. 2015, Nr. 7, vom 15.04.2015), folgende

Satzung über die Erhebung eines gestaffelten Kirchgeldes

§ 1 Staffelung

Das jährliche Kirchgeld wird in der Kirchengemeinde Partenstein (Diözese Würzburg) in folgender Höhe erhoben:

Bei einem jährlichen Einkommen jährliches Kirchgeld:
des Kirchgeldpflichtigen brutto:

bis 6.000 € frei
a) über 6.000     € 2,50 €
b) über 10.000  € 5,00 €
c) über 12.000   € 7,50 €
d) über 14.000  € 10,00 €
e) über 16.000  € 12,50 €
f) über 18.000   € 15,00 €

Kirchgeldpflichtig sind alle über 18 Jahre alten Angehörigen der katholischen Kirche mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Bezirk der kath. Kirchengemeinde Partenstein, wenn sie eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, von mehr als jährlich 6.000 € haben.
Maßgeblich für die Kirchgeldpflicht und für die Kirchgeldberechtigung sind die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres, für das das Kirchgeld erhoben wird.

§ 2  Veranlagung, Fälligkeit

Die Kirchgeldpflichtigen erhalten jährlich einen Kirchgeldbescheid zum Fälligkeitszeitpunkt 30.11. jeden Jahres in Höhe der Einkommensstufe nach § 1 a) mit der Aufforderung, ein nach § 1 b) bis f) etwa begründetes höheres Kirchgeld durch Selbsteinschätzung in die entsprechende Einkommensstufe zu ermitteln und zu entrichten.

§ 3   Inkrafttreten

Vorstehende Satzung tritt mit Wirkung vom 01.11.2021 in Kraft.

Partenstein, 15.10.2021

Michael Schmitt, Pfarrer und Kirchenverwaltungsvorstand

Mitmenschen‏‎ etwas Gutes tun …

Die Werke der Barmherzigkeit

(Gl 29, 3)

Das Evangelium (Jesus) gibt auf die Frage, wie Menschen Christus begegnen können, die Antwort: ” Was ihr für einen meiner geringsten Schwestern oder Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.” (Mt 25,40).

Und auch ein Gebot der Kirche ist es: Steh der Kirche in ihren Erfordernissen bei!

Wir sollen durch Mittun und materielle Unterstützung den Auftrag des Volkes Gottes mittragen, oder Gutes tun.